Hallo zusammen,
ich möchte euch auf eine wichtige Angelegenheit aufmerksam machen:
In den letzten Tagen habe ich vermehrt von Freunden und Bekannten gehört, dass sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sofort von der gegnerischen Versicherung kontaktiert werden. Der eigene Gutachter der Versicherung wird entsandt, um den Fahrzeugschaden zu begutachten. Es ist bedauerlich, wie mit den Geschädigten in diesen Situationen umgegangen wird. Ein Rahmenschaden wird versucht mit weniger als 1000 Euro netto abzuwickeln.
In anderen Fällen wird aus einem eigentlich reparierbaren Schaden plötzlich ein Totalschaden. Eigene Restwertaufkäufer kommen ins Spiel, um einen überdurchschnittlich hohen Restwert zu erzielen. Wiederbeschaffungswerte werden niedrig gehalten, damit die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert minimal ist und die Versicherungen weniger auszahlen müssen. Die Geschädigten werden mehr oder weniger dazu gedrängt, ihre Fahrzeuge an die eigenen Restwertaufkäufer zu verkaufen.
Achtet bitte darauf und lasst euch nicht so einfach in die Hände der Versicherungen fallen. Ich stehe euch gerne zur Seite und biete Hilfe und Beratung an. Mit erstklassigen Rechtsanwälten an unserer Seite sind wir bestens gewappnet gegen die Taktiken der Versicherungen.
Euer Gökhan
Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) übernimmt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers, außer bei einem Bagatellschaden (derzeit Schadenhöhe unter 750€), die erforderlichen Kosten zur Unfallabwicklung. Dazu gehören die Kosten für einen Sachverständigen, Rechtsanwalt, Mietwagen und die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs. Als Geschädigter besteht jedoch die Pflicht zur Schadenminderung, d.h., unnötige Kosten sollten vermieden werden, z.B. durch die Anmietung eines übermäßig teuren Mietwagens oder die Auswahl einer überteuerten Exklusivwerkstatt für ein älteres Auto.
Die Schadensregulierung – wo gutes Recht wirklich richtig gut ist
Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger oder -Gutachter sowie ein von diesem empfohlener Anwalt (oder umgekehrt) sind die besten Berater in der Schadenregulierung. Bei einem Viertel bis einem Drittel der Blechschäden in Deutschland versuchen die Versicherungen, die Schadenssummen und damit die berechtigten Schadensansprüche der Unfallopfer zu mindern. Glücklicherweise muss sich kein Unfallopfer von einer gegnerischen Versicherung einschüchtern lassen, dank unserer Rechtsprechung. Akzeptiert daher keine Minderungen eurer Ansprüche. Überlegt gut, ob ihr nicht doch lieber einen Anwalt hinzuzieht. Es wäre schade, wenn die Versicherungen sich zu Unrecht durchsetzen. Gutachter und Anwälte unterstützen euch kompetent, tatkräftig und partnerschaftlich. Sucht daher Gutachter und Anwälte selbst und lasst euch nicht von den Versicherungen des Unfallgegners empfehlen.